
Was kann ich ausleihen? Und wie lange?
Für 4 Wochen können Sie ausleihen:
- Bücher und Hörbücher
- Landkarten
- Spiele
- Tiptoi Stift und Bookii Hörstift
Möchten Sie diese Sachen länger ausleihen?
Dann können Sie die Leihfrist um 4 Wochen verlängern.
Danach können Sie die Leihfrist noch einmal
um 4 Wochen verlängern.
Noch länger geht aber nicht.

Für 2 Wochen können Sie ausleihen:
- Zeitschriften
- Musik-CDs, DVDs und BluRays
- Konsolen-Spiele
Sie können die Leihfrist um 2 Wochen verlängern.
Danach können Sie die Leihfrist noch einmal
um 2 Wochen verlängern.
Noch länger geht aber nicht.

Im Online-Katalog können Sie nach den Sachen suchen,
die es in unserer Bibliothek gibt.
Wie kann ich etwas ausleihen?
Sie können etwas bei uns ausleihen,
wenn Sie einen Benutzer–Ausweis haben.
Wie kann ich die Leihfrist verlängern?
Rufen Sie uns an.
Das ist unsere Telefon-Nummer: 060 21 – 339 40
Oder verlängern Sie selber.
Das können Sie über Ihr Bibliotheks–Konto machen.
Dazu brauchen Sie einen Computer
oder ein Handy mit Internet.
Melden Sie sich beim Bibliotheks-Konto
mit Ihrer Benutzer-Nummer an.
Diese steht auf der Rückseite
von Ihrem Benutzer-Ausweis.
Geben Sie auch Ihr Passwort ein.
Das Passwort ist Ihr Geburts-Datum.
Schreiben Sie das Geburts-Jahr ganz aus.
Zum Beispiel: 1995.
Klicken Sie dann auf das Feld mit der Aufschrift:
Go! Anfrage starten.
Jetzt sind Sie in ihrem Bibliotheks-Konto angemeldet.

Wenn ich die ausgeliehenen Sachen
zu spät zurückbringe:
Dann müssen Sie eine Gebühr bezahlen:
- 1, 50 Euro pro Buch, CD und so weiter;
wenn Sie die Sachen bis zu 1 Woche zu spät abgeben.
- Wenn Sie die Sachen bis zu 2 Wochen zu spät abgeben:
Dann kommen noch einmal 1,50 Euro hinzu.
- Wenn Sie die Sachen bis zu 3 Wochen zu spät abgeben:
Dann kommen noch einmal 1,50 Euro hinzu.

Bekommen wir von Ihnen die ausgeliehenen Sachen
nicht pünktlich zurück,
dann schicken wir Ihnen eine Mahnung.
Das ist ein Brief oder eine E-Mail.
Bekommen wir die Sachen dann noch immer nicht zurück,
dann schicken wir noch eine Mahnung.
Wenn wir Ihnen 3 Mahnungen geschickt haben,
und wir die Sachen noch immer nicht zurück haben:
Dann müssen Sie 10 Euro bezahlen.
Zusätzlich zu den anderen Gebühren.
Genauere Infos finden Sie in unserer Gebühren-Satzung.
Diese ist aber nicht in Leichter Sprache.
Wenn ich die ausgeliehenen Sachen
nicht zurückbringe:
Vielleicht sind Ihnen die ausgeliehenen Sachen kaputtgegangen.
Oder Sie finden die Sachen nicht mehr.
Dann müssen Sie für die Sachen bezahlen.
Und zwar so viel, wie die Sachen neu kosten.
Zusätzlich müssen Sie noch 5 Euro bezahlen.
Haben Sie noch Fragen?
Dann fragen Sie uns.
Rufen Sie uns an.
Das ist unsere Telefon-Nummer: 060 21 – 339 40